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Öko-Werbemittel-Lexikon

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Europäisches Bio-Siegel

Europäisches Bio-SiegelDas europäische Bio-Siegel (EU-Bio-Siegel) wurde im März 2000 von der Europäischen Kommission eingeführt. Erzeuger können auf freiwilliger Basis an der entsprechenden Zertifizierung teilnehmen. Nötig sind hierfür Prüfungen durch die jeweilige Öko-Kontrollstelle, mit denen nachgewiesen wird, dass Herstellung und Erzeugnis den jeweiligen EU-Vorschriften entsprechen. Die Verwendung des EU-Siegels wir seit 1.1.2009 in der Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 der Europäischen Kommission geregelt, welche die bisherige Verordnung Nr. 2092/91 ablöste.

Das EU-Biosiegel wird in allen Amtsprachen der EU und in verschiedenen Versionen herausgegeben. In Deutschland sind die beiden Bezeichnungen „Biologische Landwirtschaft" und „Ökologischer Landbau" zugelassen.

Das europäische Bio-Siegel ist in Deutschland noch relativ wenig bekannt, da hier 2001 parallel ein staatliches, deutsches Bio-Siegel eingeführt wurde, dem ebenfalls die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung zugrunde liegen.

 

Quellen + Links:
EU-Website Bio-Siegel
BUND Homepage

 

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Hinweis: Diese Informationen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenso können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Informieren Sie sich bitte zusätzlich unter den angegebenen Quellen und verschaffen Sie sich ein eigenes Bild über den jeweiligen Sachverhalt. – Fehlerhafte Darstellungen bitten wir zu entschuldigen, über eine entsprechenden Hinweis würden wir uns freuen. (E-Mail: info@greenpromotion.de)