Das europäische Bio-Siegel (EU-Bio-Siegel) wurde im März 2000 von der Europäischen Kommission eingeführt. Erzeuger können auf freiwilliger Basis an der entsprechenden Zertifizierung teilnehmen. Nötig sind hierfür Prüfungen durch die jeweilige Öko-Kontrollstelle, mit denen nachgewiesen wird, dass Herstellung und Erzeugnis den jeweiligen EU-Vorschriften entsprechen. Die Verwendung des EU-Siegels wir seit 1.1.2009 in der Verordnung (EWG) Nr. 834/2007 der Europäischen Kommission geregelt, welche die bisherige Verordnung Nr. 2092/91 ablöste.
Das EU-Biosiegel wird in allen Amtsprachen der EU und in verschiedenen Versionen herausgegeben. In Deutschland sind die beiden Bezeichnungen „Biologische Landwirtschaft" und „Ökologischer Landbau" zugelassen.
Das europäische Bio-Siegel ist in Deutschland noch relativ wenig bekannt, da hier 2001 parallel ein staatliches, deutsches Bio-Siegel eingeführt wurde, dem ebenfalls die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung zugrunde liegen.
Quellen + Links:
EU-Website Bio-Siegel
BUND Homepage
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