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Öko-Werbemittel-Lexikon

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EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 (Nr. 2092/91)

Zum 1.1.2009 trat die erweiterte neue EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007 in Kraft. Diese neu formulierten Bestimmungen ersetzen die bisherige EG-Öko-Verordnung Nr. 2092/91 aus dem Jahre 1991.

Die EG-Öko-Verordnung über den ökologischen Landbau regelt, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Produkte die als Bio-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt, bzw. hergestellt werden müssen. Sie orientiert sich an den Richtlinien der „Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegung" IFOAM.

Um den Verbrauchern eine klare Unterscheidung zu konventionell hergestellten Produkten zu ermöglichen, schützt die EG-Öko-Verordnung insbesondere Begriffe, die eine ökologische Herstellung vermuten lassen. Hierzu zählen z.B. Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch, biologisch-organisch und andere. Diese Bezeichnungen dürfen nur für Produkte verwendet werden, die mindestens den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung entsprechen.

Neben dem entsprechenden Bio-Siegel weisen bei kontrollierten Bio-Produkten die Kennzeichnung „Ökologische Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystem" sowie die Kontrollnummer (z.B. DE-123-Öko-Kontrollstelle), bzw. der Name der prüfenden Öko-Kontrollstelle auf eine ökologische Herstellung entsprechend der EG-Öko-Verordnung hin.

Die wichtigsten Richtlinien der EG-Öko-Verordnung:

  • Lebensmittel die das EU-Bio-Siegel tragen dürfen zur Konservierung nicht radioaktiv bestrahlt werden,
  • nicht mit oder durch gentechnisch veränderte Organismen erzeugt werden
  • nicht unter Verwendung synthetischer Pflanzenschutzmitteln und auch
  • nicht unter Einsatz von leicht löslichen Mineraldüngern hergestellt werden.
  • Die Verwendung von Zusatzstoffen bei weiterverarbeiteten Produkten ist stark reglementiert. Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind wie Emulgatoren nicht zugelassen.

Allerdings dürfen bis zu 5% der Bestandteile aus konventioneller Herstellung enthalten sein. Zudem ist der Einsatz genmanipulierter Futterpflanzen nicht kennzeichnungspflichtig, sowie wenn der Anteil gentechnisch veränderter „Organismen" unter einem Schwellwert von 0,5 % liegt.

Die ausführlichen Rechtsvorschriften der EG-Öko-Verordnung können auf der Homepage des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher abgerufen werden.

 

Quellen + Links:
EG-Öko-Verordnung im Wortlaut (BMELV)
Offizielle EU-Homepage
BUND Homepage

 

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Hinweis: Diese Informationen sind mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ebenso können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Informieren Sie sich bitte zusätzlich unter den angegebenen Quellen und verschaffen Sie sich ein eigenes Bild über den jeweiligen Sachverhalt. – Fehlerhafte Darstellungen bitten wir zu entschuldigen, über eine entsprechenden Hinweis würden wir uns freuen. (E-Mail: info@greenpromotion.de)